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Lärmbegrenzung der Eisenbahnen in der Schweiz
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- © FG SFZ
Im Jahr 2000 waren in der Schweiz 265.000 Menschen schädliche, oder lästigem Eisenbahnlärm ausgesetzt. Zu ihrem Schutz wird bis 2015 ein umfassendes Konzept zur Lärmreduktion umgesetzt. Es beinhaltet Maßnahmen am Rollmaterial, die Realisierung von Lärmschutzwänden und den Einbau von Schallschutzfenstern. Damit können unter weitgehender Einhaltung der Fristen und der ursprünglich geschätzten Kosten ca. 170.000 Menschen vor dem Lärm geschützt werden. Das im Gesetz formulierte Minimalziel zur Anzahl der zu schützenden Personen (Schutzgrad) wird jedoch knapp nicht erreicht. Die weitere Begrenzung des Schienenverkehrslärms soll in Zukunft mit den folgenden Maßnahmen erreicht werden:
- Stärkung des gesetzlichen verankerten Verursacherprinzips durch die Schaffung von finanziellen Anreizen zur Lärmminderung
- Förderung von Innovationen und Investitionen in lärmarmes Rollmaterial und lärmarme Infrastruktur
- Beseitigung von Härtefällen, die durch den konsequenten Vollzug des bisherigen Gesetzes entstanden sind.
Im Beitrag von Fredy Fischer vom Bundesamt für Umwelt werden die in der Schweiz vorgesehenen Maßnahmen im Detail vorgestellt.
Die Veranstaltung findet am Montag, dem
14. Mai 2012 um 18:00 Uhr (s.t.) im Raum H 1012 im
Hauptgebäude der Technischen Universität Berlin (Straße des 17.
Juni 135, Berlin-Charlottenburg) statt. Eine Anmeldung ist nicht
erforderlich.
Ihre Anfahrt zur Veranstaltung mit dem
öffentlichen Nahverkehr können Sie hier [2] planen, den genauen Weg
finden Sie auch hier [3].
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